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(japanisches Sprichwort)
AGB

Tierra Incognita (Stand September 2022)

1. Einleitung
Vielen Dank für das Interesse an unseren Reisen. „TIERRA INCOGNITA – Anspruchsvoll Reisen“ bietet keine Produkte „von der Stange“ an. Als kleiner Spezialreiseveranstalter haben wir uns zum Ziel gesetzt, Touren in Länder weit abseits der Massentourismusströme anzubieten. Durch kleine Gruppengrößen wollen wir unseren Kunden ein noch intensiveres Kennenlernen des zu bereisenden Landes ermöglichen und auch die „Belastung“ der Bevölkerung des Ziellandes so gering wie möglich halten. Es ist unser oberstes Anliegen, durch unser Tourenangebot unseren Kunden das Reiseland möglichst authentisch darzustellen. Weiters wollen wir durch unser differenziertes Programm eine möglichst große Zielgruppe ansprechen. Während die Komforttour in etwa einer Rundreise im herkömmlichen Sinne entspricht, sind Erlebnis- und Trekkingtouren als „Reisen mit besonderen Risiken“ (Pkt. 4) im Sinne der Allgemeinen Reisebedingungen anzusehen. Bei Reisen in unberührte Naturlandschaften und in entlegene Gebiete kann es zu besonderen Gefahrensituationen wie Schlechtwettereinbrüche, Überschwemmungen aufgrund starker Regenfälle, Verletzungen durch sportliche Aktivitäten, übermäßige Belastungen des menschlichen Körpers aufgrund extremer klimatischer Bedingungen etc. kommen.
Die vorliegenden „Besonderen Reisebedingungen von TIERRA INCOGNITA – Anspruchsvoll Reisen“ gelten zusätzlich zu den „ARB 1992“. In unklaren Situationen gelten zuerst die Besonderen Reisebedingungen von TIERRA INCOGNITA – Reisen mit Weitblick und erst dann die „ARB 1992“.

2. Buchung/Zahlungs- und Stornobedingungen/Umbuchungen/Preisgestaltung
2.1. Anmeldung/Buchung
Die Anmeldung oder Buchung des Reisenden ist ein bindendes Angebot. Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich mit einem Anmeldeformular, das als Download-Version auf unserer Homepage verfügbar ist. Auf Wunsch des Kunden schicken wir auch gerne das Anmeldeformular per Post zu. Der Reisevertrag kommt zu jenem Zeitpunkt zustande, mit dem die Anmeldung von unserer Seite in Form einer Buchungsbestätigung entweder per Email oder per Post bestätigt wird.

2.2. Zahlungsbedingungen
Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 20 % des gesamten Reisepreises zu bezahlen. Die Restzahlung erfolgt bei Aushändigung der Reiseunterlagen, jedoch frühestens 20 Tage vor Reisebeginn. Ausnahme: bei kurzfristigen Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Erlagschein. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.

2.3. Stornobedingungen
Bis 30 Tage vor Abreise: 20 %; 29.-20. Tag vor Abreise: 50 %; 19.-10. Tag vor Abreise: 65 %; 9.-4. Tag vor Abreise: 85 %; ab 3. Tag vor der Abreise sowie Rücktritt nach Reiseantritt sowie Nichterscheinen bei Abreise (No Show): 100 %; Grundlage für diese Berechnung ist der Rechnungsbetrag.

2.4. Umbuchungen und Gebühren
Änderungen des Reiseziels oder des Reisetermins, Verringerung oder Änderung der Teilnehmerzahl pro Buchung werden gemäß den allgemeinen Stornobedingungen abgewickelt. Bei Änderung in der Person eines Reiseteilnehmers werden außer den Bestimmungen der „ARB 1992“noch zusätzlich Umbuchungsgebühren der Agenturen des jeweiligen Ziellandes verrechnet.

2.5. Preisgestaltung
Es gilt jener Preis für gebuchte Touren als vereinbart, der auf unserer Homepage oder den Detailprogrammen angeführt ist. Ausnahmen sind die bei den „ARB 1992“unter Pkt. 8.1 angeführten Gründen. Bei mit „Ab-Preisen“ gekennzeichneten Touren ist der Preis nur für die günstigste Buchungsklasse der jeweiligen Airline gültig. Auf die Preissteigerung, die je nach Verfügbarkeit und Buchungsdatum erfolgt, hat TIERRA INCOGNITA keinen Einfluss.

2.6. Buchung eines Doppelzimmers
Bei unseren Reisen können auf Wunsch des Kunden grundsätzlich „halbe Doppelzimmer“ gebucht werden. Der Kunde teilt sich dabei ein Doppelzimmer mit einem ihm vorher unbekannten anderen Reiseteilnehmer zum Doppelzimmerpreis. Falls kein Zimmerpartner gefunden wird, hat TIERRA INCOGNITA das Recht, die Differenz zum Einzelzimmer zu verrechnen, sofern dies dem Kunden bei der Buchung bekannt gegeben wurde.

3. Mindestteilnehmerzahl
TIERRA INCOGNITA kann – wie im Pkt. 7.2. a) der „ARB 1992“ erwähnt – bei Nichterreichen einer von vornherein bestimmten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
Auf Wunsch der Reiseteilnehmer kann die Reise gegen Erhöhung des ursprünglichen Reisepreises trotzdem durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Reise dennoch zustande kommt, liegt bei TIERRA INCOGNITA.

4. Anforderungen an die Reiseteilnehmer
4.1. Allgemeines
Wie bereits im Pkt. 1 der BRB von TIERRA INCOGNITA erwähnt, handelt es sich bei Erlebnis- und Trekkingtouren um „Reisen mit besonderen Risiken“. Das gilt in erster Linie bei Programmpunkten, die mit besonderen Anstrengungen verbunden sein können (z.B. Trekking- oder Raftingtouren etc.)

4.2. Gesundheitszustand
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Wir setzen voraus, dass Kondition und Können des Reiseteilnehmers den Anforderungen der jeweiligen Tour entsprechen. Bei Unklarheiten den Gesundheitszustand des Teilnehmers betreffend bitten wir Sie, dies mit einem Arzt abzuklären.

4.3. Haftungsausschluss
Für Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung für die gebuchte Reise ergeben, haftet der Teilnehmer selbst, dies gilt in erster Linie für Trekkingtouren, die mit besonderen Anstrengungen verbunden sind. Der einheimische Guide derartiger Touren ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund ihrer gesundheitlichen Nichteignung – im Interesse für die Durchführbarkeit der gesamten Gruppe – ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen.

4.4. Gehzeiten und Geländeprofil
Alle von uns angebotenen Touren sind entweder von TIERRA INCOGNITA selbst oder von einem unserer Agenten vor Ort bereits getestet worden. Die angegebenen Gehzeiten und auch die Wegbeschreibung basieren auf Erfahrungswerten dieser Personen und stellen einen Richtwert für Normalverbraucher dar. Nähere Angaben diesbezüglich sind immer im Detailprogramm der jeweiligen Tour zu finden.

4.5. Klimatische Bedingungen
Ein Großteil unserer Touren führt in Länder mit tropischem Klima, also dem Wechsel von Trocken- und Regenzeiten. Um eine optimale Durchführung der Touren zu ermöglichen und um Klima bedingte Belastungen so gering wie möglich zu halten, werden unsere Touren bevorzugt in der Trockenzeit durchgeführt. Trotzdem sollen die Auswirkungen des tropischen Klimas auf den menschlichen Körper – insbesondere bei körperlicher Anstrengung – nicht unterschätzt werden. Im Zweifelsfalle soll vor Antritt der Reise ein Arzt konsultiert werden.

4.6. Impfungen
Gesetzlich vorgeschriebene Impfungen und Impfempfehlungen werden in den Länderinformationen der jeweiligen Reiseziele publiziert. TIERRA INCOGNITA weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinausgehende Impfempfehlungen unbedingt vor der Abreise bei entsprechender medizinischer Beratung eingeholt werden sollen.

5. Unerwartete Ereignisse
5.1. Allgemeines
Sämtliche Touren von TIERRA INCOGNITA führen in Länder abseits des Massentourismus. Das hat auch zur Folge, dass Verspätungen von Transportmitteln wie Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff nicht selten vorkommen und dass die Unterkünfte in den Zielländern nicht immer mit europäischen Standards verglichen werden können. Vor allem mangelhafte sanitäre Anlagen und hygienische Mängel können gelegentlich vorkommen.
Auf unerwartete Ereignisse wie z.B. Flug- und Terminverschiebungen, Naturereignisse, politische Unruhen etc. und sich daraus ergebende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss, daher besteht darauf auch kein Gewährleistungsanspruch.

5.2. Routenänderungen und Routenverschiebungen
Es können Situationen eintreten, die eine geringfügige Änderung oder Verschiebung von Reiseabläufen notwendig machen, wodurch unter Umständen auch geringfügige Leistungsänderungen auftreten können wie z.B. der Ausfall von Besichtigungen oder Verschiebung von Mahlzeiten.
Solche Situationen können sein: Routenänderung durch die örtliche Reiseleitung aufgrund witterungsbedingter Einflüsse, die – insbesondere bei Aktivitäten in freier Natur – die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten. Eine Änderung des Reiseverlaufs, hervorgerufen durch das Nichteinhalten von Zeitplänen öffentlicher Verkehrsmittel – ausgelöst durch verschiedenste Gründe wie Reparaturen an Fahrzeugen, nur langsames Vorankommen aufgrund schlechter Straßenverhältnisse oder behördliche Willkür – können ebenfalls eintreten.
Es kann in Einzelfällen (z.B. bei Änderung der Reiserouten oder durch unvorhersehbare Engpässe) bei den Übernachtungen zu Unterbringung in von der ursprünglichen Buchung abweichenden Zimmerbelegungen (z.B. in Mehrbettzimmern anstelle der gebuchten Doppel- oder Einzelzimmer) kommen. Es besteht in solchen Fällen kein Rücktritts- oder Gewährleistungsanspruch.

5.3. Verspätungen bei Flügen
Wesentliche Abweichungen bei den Abflugs- oder Ankunftszeiten einer Fluglinie können zur Folge haben, dass der geplante Reiseverlauf abgeändert werden muss (z.B. durch zusätzliche Übernachtung bei Verpassen eines Anschlussfluges, Änderung des Fluggerätes etc.). Es wird versucht, den ursprünglichen Ablauf einzuhalten. Falls der dadurch entstandene Zeitverlust es unabdingbar macht, bestimmte Programmteile zu streichen, besteht trotzdem kein Rücktritts- oder Gewährleistungsanspruch.

6. Gewährleistung/Haftung/Schadenersatz
Unsere Kunden sind für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich diesbezüglich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben, müssen vom Kunden selbst getragen werden.
Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall gesetzlich mit den im Artikel 22 des Warschauer Abkommens BGBl 286/1961idF. jeweils BGBl 161/1971 genannten Höchstbeträgen beschränkt.
Ergänzung zu Pkt. 5.2 in den „ARB 1992“: Für die von TIERRA INCOGNITA veranstalteten Reisen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen – Ausnahmen sind Personenschäden.

7. Sonstiges
7.1. Insolvenzversicherung (Kundengeldabsicherung)
Gemäß §7 Abs.1 der Reisebüroversicherungsordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen von “Tierra Incognita – Anspruchsvoll Reisen” unter folgenden Voraussetzungen abtgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt max. 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Bei Angola, Bhutan und Kolumbien erfolgt die Restzahlung früher (bis 2 Monate vor Abreise). Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet. Garant ist die ERSTE BANK (Bankgarantie Nr. 1.313.207), die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNGS AG, 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Tel: +43/1/3172500, Fax: +43/1/3199367, vorzunehmen.

7.2. Reiseversicherung
Ein Versicherungsschutz für die Dauer der Reise ist im Reisepreis nicht inkludiert. Wir bieten unseren Kunden eine Reiseversicherung der „EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG“an. Wir sind hier nur Vermittler. Leistungsansprüche sind von den Versicherten direkt mit dieser Versicherung abzuwickeln. Wir informieren Sie gerne über die Angebote der Europäischen Reiseversicherung und helfen Ihnen dabei, das ideale Produkt für Ihre Bedürfnisse auszuwählen.

7.3. Urheberrechtliche Zustimmung
Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde iSd § 78 Abs 1 UrhG damit einverstanden, dass im Rahmen einer Reise angefertigte Bildnisse von seiner Person von TIERRA INCOGNITA aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebes verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde des Kunden beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt der Kunde der Abbildung auf der Homepage, in Prospekten, Werbeunterlagen und Ähnlichem zu.

7.4. Irrtümer/Änderungen
Irrtümer, Preis-, Flugtermin- und Programmänderungen sind vorbehalten. Auch Druck- und Satzfehler können vorkommen. Falls dies der Fall ist, werden sie von uns zum Zeitpunkt der Anmeldung korrigiert. Kalkulationsstand der Preise ist der September 2022

7.5. Homepage und Verweise/Links
7.5.1. Homepage
TIERRA INCOGNITA übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Webteam, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens TIERRA INCOGNITA kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

7.5.2. Verweise und Links
TIERRA INCOGNITA erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. TIERRA INCOGNITA hat keinerlei Einfluss auf die aktuellen und zukünftigen Inhalte der verknüpften Seiten. TIERRA INCOGNITA distanziert sich daher von den Inhalten solcher Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb der eigenen Homepage gesetzten Links.

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